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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der CapTec Analytics GmbH, Miesbacher Straße 2, 83703 Gmund am Tegernsee (nachfolgend „CapTec“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Softwareentwicklung, KI-Integration, Websites, Betrieb und Beratung.

CapTec wird ausschließlich im Geschäftsverkehr tätig. Kunde im Sinne dieser AGB kann nur sein, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer gemäß § 14 BGB), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn CapTec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen leistet. Sie gelten nur, soweit CapTec ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote von CapTec sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch das Angebot von CapTec und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Für Angebot und Annahme genügt die Textform, insbesondere E-Mail.

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot einschließlich einer dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Ergänzend gelten diese AGB. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung im Angebot diesen AGB vor.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

CapTec erbringt je nach Vereinbarung Werkleistungen (insbesondere die Erstellung von Software und Websites) oder Dienstleistungen (insbesondere Beratung, Sparring, Betrieb und laufende Betreuung). Welche Vertragsart vorliegt, ergibt sich aus dem Angebot. Wird ein fortlaufendes Entgelt ohne konkret geschuldeten Erfolg vereinbart, handelt es sich um einen Dienstvertrag.

CapTec ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei CapTec.

Wünscht der Kunde eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt CapTec die Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit. Die Änderung wird erst nach beiderseitiger Bestätigung in Textform verbindlich.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Testdaten und Systemumgebungen rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Erforderliche Freigaben und Entscheidungen erteilt er ohne schuldhaftes Zögern.

Der Kunde stellt sicher, dass er an überlassenen Inhalten, Daten und Materialien die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt CapTec insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der CapTec dadurch entsteht, wird nach dem vereinbarten Satz vergütet.

5. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Planwerte.

Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, unterlassener Mitwirkung des Kunden oder nachträglichen Änderungswünschen beruhen, verlängern verbindliche Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

6. Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Projektleistungen werden nach Vereinbarung zu einem Festpreis oder nach Aufwand abgerechnet. Laufende Leistungen und Pauschalen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Reisekosten und Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

Ist Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung der Lastschrift (Pre-Notification) wird auf drei Kalendertage verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 BGB. CapTec ist nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags auszusetzen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Gegen Forderungen von CapTec kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Verträge über laufende Leistungen, insbesondere Service-Pauschalen, Betrieb und Wartung, beginnen mit dem im Angebot genannten Datum und laufen auf unbestimmte Zeit.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CapTec insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug ist.

Nach Vertragsende übergibt CapTec dem Kunden auf Anforderung die im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnisse sowie vorhandene Zugangsdaten. Eine darüber hinausgehende Migrationsunterstützung wird gesondert vergütet.

8. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt CapTec dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Der Kunde erhält Quellcode, Repositories und Dokumentation.

Bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zu Test- und Abnahmezwecken.

Nicht erfasst sind allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte sowie vorbestehende oder projektübergreifend eingesetzte Bausteine, Werkzeuge und Bibliotheken von CapTec. Hieran erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.

Für eingesetzte Komponenten Dritter und Open-Source-Bestandteile gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. CapTec weist auf wesentliche Lizenzpflichten hin.

9. Referenznennung

CapTec darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung in Textform unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz benennen. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

11. Datenschutz

Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit CapTec im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch CapTec finden Sie in der Datenschutzerklärung.

12. Abnahme und Mängelansprüche

Bei Werkleistungen prüft der Kunde die bereitgestellte Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung produktiv einsetzt.

Es entspricht dem Stand der Technik, dass Software nicht vollständig fehlerfrei sein kann. Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht.

Bei Mängeln leistet CapTec zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

13. Haftung

CapTec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CapTec nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf die im betroffenen Vertragsverhältnis vereinbarte Netto-Vergütung; bei laufenden Leistungen auf das für zwölf Monate geschuldete Netto-Entgelt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Für den Verlust von Daten haftet CapTec bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde bleibt für eine angemessene Datensicherung verantwortlich.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von CapTec.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die CapTec die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur, die CapTec nicht zu vertreten hat. Beide Parteien informieren sich unverzüglich und passen den Vertrag nach Treu und Glauben an.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von CapTec, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CapTec ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

16. Anbieter

CapTec Analytics GmbH
Miesbacher Straße 2
83703 Gmund am Tegernsee
Deutschland

Geschäftsführer: Benjamin Thomsen
Amtsgericht München, HRB 252131
USt-ID: DE326947465
E-Mail: team@captec-analytics.com